Aktuelles aus Politik

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gerade gelesen, dass in Berlin durch den Senat von Berlin seit dem 22.04.2020 das Grundgesetz außer Kraft gesetzt wurde.


    Einschränkung von Grundrechten, durch diese Verordnung werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2, Abs.2, Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11, Abs.1, des GG), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des GG) und der Versammlungsfreiheit (Artikel 8, Abs. 1 des GG) eingeschränkt.


    § 4 InKrafttreten, AußerKrafttreten

    Diese Verordung tritt am 22.April 2020 in Kraft und läuft am 24. Oktober diesen Jahres aus.


    Meiner Meinung nach sollte die Bundesregierung dagegen votieren.

  • Wo hast du denn das gelesen? Ich frage deshalb, weil das Grundgesetz über den Landesgesetzen steht. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass der Senat das Grundgesetz nicht einfach so außer Kraft setzen kann, auch in Teilen nicht.

    • Offizieller Beitrag

    das hat er aber gemacht, dann recherchiere im Internet nach, ich nehme es doch nicht aus der Luft. Gebe doch "Beschluss des Senats vom 29. April 2020" ein.



    Es ist mir durchaus bewusst, dass was du schreibst, aber es ist nun mal geschehen.

  • ich nehme es doch nicht aus der Luft.

    So habe ich das doch gar nicht gemeint.


    Bei uns in NRW ist es aber ähnlich. Da steht das Infektionsschutzgesetz von NRW z. B. über dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Also in dem Fall schlägt Länderrecht Bundesrecht.

    Versammeln darf man sich, wenn auch mit Einschränkungen und Abstand. Demos wurden ja auch schon nach Eilanträgen von Verwaltungsgerichten zugelassen.

  • Kannst du mir denn mal den Link schicken? Ich habe unter dem 22. und dem 29.04. gegoogelt.


    Aufgefallen ist mir, dass in Verbindung mit einem Senat auch immer vom Verwaltungs- oder Verfassungsgerichten gesprochen wird. Die haben Beschränkungen zugelassen, aber auch eine Menge verworfen. Was glaubst du, warum die Politik zwar eine Kontaktsperre, aber keine Ausgangssperre verhängen konnte. Das Saarland z. B. musste eine verhängte Ausgangssperre umgehend aufheben, da sie gegen Grundrechte verstößt.


    Dasselbe Problem besteht auch bei Besuchen von Bewohner in Altenheimen. Meine Schwiegermutter lebt in einem Altenheim und ist dort völlig isoliert. Sie hat keinen Kontakt zu uns, nicht einmal zu anderen Bewohnern. Abwechslung bietet nach ihrer Meinung nur das Fernsehen, diverse Rätselhefte und die Zeiten, zu denen sie ihre Mahlzeiten bekommt. Das kommt einer Einzelhaft gleich und die Politik wurde inzwischen schon verstärkt aufgefordert, diesen Zustand abzumildern.


    Natürlich glaube ich dir, dass du das gelesen hast, aber es ist nun mal so; Bundesrecht bricht Landesrecht. Ich fände es einfach nur schade, wenn du irgendeiner falschen Info nachgehst und dir deshalb unnötige Sorgen machst. Fakemitteilungen gibt es leider viel zu viele.

  • aber es ist nun mal so; Bundesrecht bricht Landesrecht.

    Kliv ich weiß, dass du eigentlich baerli angesprochen hast. Aber der Satz "Bundesrecht bricht Landesrecht" stimmt nicht in jedem Fall. Auch nicht in NRW.

    Im Infektionsschutz - und Befugnisgesetz für NRW (IfSBG - NRW) steht unter


    §16 Eingriffe in Grundrechte


    (1) Durch Anordnungen gemäß der §§ 12 - 14 können die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes) sowie der Eigentumsfreiheit (Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden.


    Also ich finde schon, dass man in diesem Fall sagen kann "Landesrecht bricht Bundesrecht".

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