Moin, bei uns stand mal wieder ein Artikel in der Zeitung (Prignitzer) mit Thema "Entschädigung für Heimkinder".
Inhalt: Der Aufarbeitungsbeauftragte des Landes brandenburg wies hin, , dass es seit der Gesetzesänderung 2019 ehemaligen Insassen von Spezialkinderheimen ein erleichterter Zugang zu strafrechtlichen Rehabilitierung zustehen und auch geltend machen können. Daher werden anspruchsberechtigte Heimkinder gesucht. Steht da neben Rehabilitierung auch mögliche Entschädigungen für die Dauer der Unterbringung Opferrente etc, zu.
Melden könnte man sich (nur für Brandenburg ?) 0331 23729221 oder schriftlich bürgerberatung@lakd.brandenburg.de an die LAkD melden.