Rehabilitation bedeutet, dass die Einweisung in ein Jwh oder Spezialkinderheim nicht gesetzlich war. Trifft auch für Gefängnis zu und man demzufolge rehabilitiert wird.
Das machen die Amtsgerichte in den jeweiligen Bundesländern auf Antrag. ( siehe weiter oben) . Der Antrag kann auch formlos gestellt werden.
Wenn man rehabilitiert wird werden sämtliche Einträge, die sich auf die Unterbringung beziehen gelöscht.
Der Rehabilitierte Anspruch auf 306.00€ für jeden Monat den er rechtswidrig eingesperrt war.
Des weiteren gibt es ab dem Folgemonat nach Antragstellung auf Opferrente oder Opferpension eine Zahlung von z. Z. 330.00€ monatlich. Auch dieser Antrag kann formlos gestellt werden.
Opferrente also immer mit dem Antrag auf Rehabilitierung stellen.
Allerdings ist diese Rente Einkommensabhängig. Einfach Opferrente bei Google mal eingeben und sich belesen.
Hoffe, das ich dir, Jahni, und auch einigen anderen helfen konnte.
Zur Zeit gehen wohl alle Rehabilitierungen bei den Gerichten problemlos durch.
Das war vor einiger Zeit noch nicht so. Darum habe ich meine Rehab. erst im Oktober beantragt und habe diese jetzt durch.
mfG ansteb