Ich habe gerade gelesen, dass in Berlin durch den Senat von Berlin seit dem 22.04.2020 das Grundgesetz außer Kraft gesetzt wurde.
Einschränkung von Grundrechten, durch diese Verordnung werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2, Abs.2, Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11, Abs.1, des GG), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des GG) und der Versammlungsfreiheit (Artikel 8, Abs. 1 des GG) eingeschränkt.
§ 4 InKrafttreten, AußerKrafttreten
Diese Verordung tritt am 22.April 2020 in Kraft und läuft am 24. Oktober diesen Jahres aus.
Meiner Meinung nach sollte die Bundesregierung dagegen votieren.