.
Sind die Verbrechen begangen gegen Heimkinder „verjährt“ ?
HEIMKINDER. – Es gibt eigentlich gar keine „Verjährung im Zivilrecht“, es sei denn ein Beklagter oder eine Beklagte stützt sich speziell darauf und macht Gebrauch von der „Einrede der Verjährung“.
THEMA: Zur Frage der „Verjährung“ im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.
Eine der ausschlaggebensten „Verjährungsregeln“ ist schon mehrfach von mir dargestellt worden und wird auch hier noch einmal für alle in Erinnerung gerufen.
.
Sind die Verbrechen begangen gegen Heimkinder „verjährt“ ?
HEIMKINDER. – Es gibt eigentlich gar keine „Verjährung im Zivilrecht“, es sei denn ein Beklagter oder eine Beklagte stützt sich speziell darauf und macht Gebrauch von der „Einrede der Verjährung“.
THEMA: Zur Frage der „Verjährung“ im Zivilrecht generell in Fällen wo Kinder und Jugendliche in Heimen ( kath., ev., staatlich und privat ) vom Aufsichtspersonal misshandelt und missbraucht worden sind und für ihre Arbeitskraft ausgebeutet worden sind --- d.h. schwer geschädigt worden sind.
Eine der ausschlaggebensten „Verjährungsregeln“ ist schon mehrfach von mir dargestellt worden und wird auch hier noch einmal für alle in Erinnerung gerufen.
hpd - Humanistischer Pressedienst
Missbrauchsopfer – 11 April 2012 - Nr. 13212
Geheuchelte Fürsorge
@ http://hpd.de/node/13212
BONN/OBERWESEL. (hpd/gbs) Die katholische Kirche will auf die Einrede der Verjährung bei sexuellen Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen nicht verzichten. Dies lässt sich aus einem Brief der Deutschen Bischofskonferenz schließen, der der Giordano-Bruno-Stiftung vorliegt.
Dem Schreiben war ein Offener Brief des Opferanwalts Christian Sailer vorangegangen, der die Bischöfe dazu aufgefordert hatte, auf die Verjährungseinrede zu verzichten, um die von kirchlicher Seite immer wieder versprochene „restlose Aufklärung und Entschädigung aller Missbrauchsfälle“ zu ermöglichen.
Das Antwortschreiben des „Büros für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich“ ist auf den 15. März datiert und mit der Bemerkung „persönlich/vertraulich“ versehen. Rechtsanwalt Sailer wird darin gebeten, das Schreiben nicht zu veröffentlichen. Allerdings hatte Sailer nicht privat gefragt, sondern öffentlich – nicht zuletzt auch im Auftrag seiner Mandantin Alexa Whiteman, die über Jahre hinweg sexuelle wie nicht-sexuelle Gewalt in katholischen Heimen erleiden musste. Aufgrund der öffentlichen Bedeutung der Sache kann es Whiteman und Sailer zufolge gar nicht angehen, „dass die Antwort der Kirche nun in der Schublade verschwindet, bloß weil sie der Bischofskonferenz peinlich ist“.
Im Brief heißt es, dass der für Missbrauchsfälle zuständige Bischof Ackermann die Forderung nach einer Verlängerung der Verjährungsfrist für sexuellen Kindesmissbrauch ausdrücklich unterstütze. Solange allerdings die bisherige Rechtslage Bestand habe, sei die Regelung der Kirche, die Opfer freiwillig zu entschädigen, für die Betroffenen „fairer und unbürokratischer“ als der Gerichtsweg. „Das klingt menschenfreundlich, ist aber in puncto Heuchelei kaum zu übertreffen!“, meint dazu der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon. „Denn die Kirche müsste keineswegs auf die Verjährung sexueller Straftaten bestehen, da dies bei Zivilgerichtsprozessen in ihrem eigenen Ermessen liegt.“
Umso ungeheuerlicher sei die Argumentation im vorliegenden Brief: „Im Kern behauptet die Deutsche Bischofskonferenz, dass sie sich deshalb auf die Verjährung beruft, um den Opfern der Straftaten den mühseligen Weg vor Gericht zu ersparen! Ein Akt der selbstlosen Fürsorge sozusagen! Sogar dafür, dass die Kirche die Opfer sexueller Gewalt mit Almosen abspeist, findet sich im Brief eine originelle Erklärung: Die Bischöfe meinen nämlich, dass das entstandene Leid ohnehin durch finanzielle Entschädigungen nicht auszugleichen sei, weshalb sie ihren Beitrag als ‚symbolische Leistung‘ verstanden wissen wollen. Man kann gut verstehen, dass vergewaltigten, missbrauchten Heimkindern wie Alexa Whiteman beim Lesen solch zynischer Zeilen speiübel wurde.“
Das Schreiben der Deutschen Bischofskonferenz sei ein „Dokument der Scheinheiligkeit, das das fehlende Unrechtsbewusstsein der Verantwortlichen in aller Klarheit zum Vorschein bringt“, sagt Schmidt-Salomon. Da von der katholischen Kirche spätestens nach diesem Brief keine fairen Lösungen mehr zu erwarten seien, empfiehlt er Betroffenen, sich an die entsprechenden Opfer-Verbände, etwa den „Verein ehemaliger Heimkinder“ (VEH), zu wenden. Darüber hinaus sei es sinnvoll, einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen, wenn die dafür erforderlichen Bedingungen gegeben seien. Schließlich habe der „Fall Whiteman“ bewiesen, „dass sich kirchliche Gewaltopfer keinesfalls mit bloß ‚symbolischen Leistungen‘ abspeisen lassen müssen. Auch wenn es für sie keine ‚Wiedergutmachung‘ im eigentlichen Sinne des Wortes geben kann, haben sie ein Anrecht auf angemessene, finanzielle Entschädigung – sie sollten sich in diesem Punkt weder von Vertretern des Staates noch von Vertretern der Kirche einschüchtern lassen.“
GBS
Links zu diesem Artikel:
Offener Brief von Rechtsanwalt Sailer an Bischof Ackermann
„Präzedenzfall Whiteman“- Angemessene Entschädigung vieler Heimopfer bereits möglich
„Jetzt reden wir!“ - Aktionshomepage ehemaliger Heimkinder
Website des Vereins ehemaliger Heimkinder (VEH)
.
––––––––––––––––––––
Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.
Heimkinder appellieren an VATER STAAT und MUTTER KIRCHE Sühne zu tun: Ein Denkmal in Musik gesetzt
Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; sie bedarf ständiger Wachsamkeit.
Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.
Heimkinder appellieren an VATER STAAT und MUTTER KIRCHE Sühne zu tun: Ein Denkmal in Musik gesetzt
Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit; sie bedarf ständiger Wachsamkeit.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Martini“ ()