Ergebnis Fondsumsetzung Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975
Es war abzusehen, dass die Ergebnisse für die Fondsumsetzung kaum die Erwartungen und Forderungen der Betroffenen erfüllen. Es werden immaterielle Hilfen angeboten, die aber keine an die Betroffenen auszuzahlenden finanziellen Leistungen beinhalten. Ausgenommen davon sind die Rentennachzahlungen.
Entgegen den Angaben des Runden Tisches, Folgeschäden auszugleichen,
[Zitat Seite 37: "Zu den Kernpunkten der Maßnahmen für Betroffene gehören die finanziellen Maßnahmen. .... Es soll dabei geholfen werden, die eingetretenen und heute noch vorhandenen Folgen in ihren Auswirkungen auf den Alltag der Ehemaligen zu mindern oder gar auszugleichen."]
geht es nicht darum, gesamte -aus der Heimerziehung resultierende Folgeschäden- auszugleichen, sondern lediglich eine Art symbolische Leistung zu gewähren.
Hilfebedarfsermittlung:
materielle (Sachleistung) und immaterielle Leistung
Bei der Hilfebedarfsermittlung gibt es folgende relevante Handlungsfelder
Wohnung (1) :
Ziele: Unterstützung bei:
Wohnungssuche, bzw. Erhaltung im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse des/der Betroffenen; Wohnungsumfeld; soziale Bindung; behindertengerechtem Ausstattung der eigenen Wohnung
Vermeidung von (Alters-) Heimaufenthalt
Vermittlung: z.B. Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften
Finanzierung: z.B. Maklerfinanzierung, Courtage, Renovierungskosten, z.B. bedarfsgerechter Umbau im Nachgang zu anderen Leistungssystemen
Mobilität (2) :
Körperliche Mobilität
Ziele: Unterstützung bei Erhalt und Förderung der körperlichen Mobilität, z.B. im persönlichen Umfeld oder durch Barrierefreiheit
Regionale Mobilität
Ziele: Unterstützung bei Erhaltung der regionalen Mobilität, z.B. zur Erreichbarkeit der regionalen Anlauf- und Beratungsstellen,
Teilnahme an Veranstaltungen, Arztbesuche
Ermöglichen von Mobilität
Ernährung (3) :
Ziele: Ermöglichen des Eingehens auf spezifische Ernährungsbedürfnisse
Wissensvermittlung
Soziale Kontakte und Integration (4):
Ziele: Überwindung einer sozialen Isolation durch Teilhabe an das gesellschaftliche Leben. Ermöglichen von Zugängen, Erhaltung von vorhandenen Kontakten, Förderung der Kommunikationsfähigkeit insbesondere auch mit anderen Ehemaligen
z.B. Initiierung von gemeinsamen Freizeiten
z.B. Initiierung von Selbsthilfegruppen
z.B. Besuch von entsprechenden Kursen, Therapien
Bildung und Arbeit (5):
Beschäftigung (beruflich und nicht beruflich)
Ziele: Unterstützung bei der Erfüllung von Qualifizierungs- und Bildungswünschen
Unterstützung bei der Teilhabe am kulturellen Leben der Gesellschaft
Gesundheit (6):
Ziele:Erhaltung und Förderung im Hinblick auf spezifische Situationen Zugänge zu spezifischen Therapie- und Beratungsangeboten öffnen
z.B. von alltagsentlastenden Gegenständen (wie Matratzen), geeignetem Schuhwerk, Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit, wie sportliche Aktivitäten, Massagen, Entspannungstraining
Identität (7):
Ziele: Vervollständigung der eigenen Biografie Förderung des „Sich selbst bewusst Werdens“
Entstigmatisierung (persönlich und allgemein)
Rehabilitierung
z.B. zum Auffinden von Angehörigen, zur Erforschung des Adoptionshintergrundes oder zur Möglichkeit eines (Akten)Berichtigungsausdrucks
z.B. Ermöglichen von Akteneinsicht
Finanzierung: z.B. von Biografiearbeit
Zuordnung dieser Hauptkategorien zu jeweiligen:
Erfahrungen im Heim d.h. das Unrecht benennen, was hatte das Unrecht für Folgen, der daraus resultierenden Folgenschaden. Daraus ableitend wird ein materielle (in Form von Sachleistungen) und/oder immaterielle Bedarf ermittelt.
Beispiel:
Erfahrung:
Heim-oder Jugendamtsakten sind bei dem oder der Betroffenen nicht vorhanden; Unklarheit über:
die Gründe der Heimeinweisung;
die Beteiligten,
den Verbleib von Verwandten
Folgen:
Suche nach Spuren der eigenen Biographie;
Suche nach noch lebenden Angehörigen;
Folgeschaden
Unsicherheit über die eigene Identität;
Mangelndes Selbstwertgefühl; ständige Unruhe;
Materielle Bedarfe
Maßnahmenschwerpunkte nach Ziffern 5 und 7; (Bildung und Arbeit (5) Identität (7)
Übernahme von Fahrt-und Kopierkosten i.V. mit Akteneinsicht;
Unterstützung im Zusammenhang mit dem Wiederfinden von Verwandten und der Wiederherstellung von Kontakten zu Verwandten, Freunden, anderen Betroffenen;
Fahrtkosten zu damaligen Heimen;
Unterstützung bei der Erstellung von Biografien (wie z.B.: Kosten für Schreibarbeiten, Diktiergerät, Verlag Suche, Kopier- bzw. Druckkosten);
Unterstützung bei der
Veröffentlichung von Biografien
Immaterielle Bedarfe
Begleitung durch Fachkräfte, die im Bereich Trauma und Traumafolgen Erfahrung haben;
Abgesehen von Leistungen des Rentenersatzfonds, die zusätzlich gebilligt - werden Leistungen aus dem sogenannten Folgeschadenfonds bis zu einer Obergrenze in Höhe von 10.000 Euro gewährt.
Feststellung des Hilfebedarfs: Rentenersatzfonds
Für Zeiten, in denen Ehemalige ab dem 14. Lebensjahr (= Berufseintrittsalter zum damaligen Zeitpunkt) verpflichtet wurden zu arbeiten und in denen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, sollen Rentenersatzleistungen gewährt werden. Diese werden unabhängig von Leistungen des Folgeschadenfonds gewährt.
Berechnet werden diese Zeiten entweder entsprechend einer damals als Hilfsarbeit bewerteten Arbeit, oder einer Tätigkeit mit vorhergehender Ausbildung (wenn bei der/dem Betreffenden eine Ausbildung schon vorhanden war). Ein Rentenpunkt von heute würde auf dieser Basis bedeuten, dass man dafür drei Jahre verpflichtete Arbeit ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen leisten musste. Daraus ergibt sich folgendes Berechnungsschema:
Ersatzbetrag für 1 Monat Heimarbeit:
Männer ungelernt: 170 € gelernt 250 €
Frauen ungelernt: 200 € gelernt 300 €
Ersatzbetrag für 1 Jahr Heimarbeit:
Frauen ungelernt: 2400 € gelernt 3600 €
Männer ungelernt: 2040 € gelernt 3000 €
Für die Rentenbezugsdauer bzw. die Summe des Abfindungsbetrages wurde die Restlebenserwartung im Alter 65 der Männer und Frauen Jahrgang 1950 zugrunde gelegt.)
Das für Frauen ein Rentenausgleich höher ausfällt als für Männer, ist der Tatsache geschuldet, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer haben und wird so üblicherweise für die zu erwartenden Lebensdauer hochgerechnet.
Bedauerlicherweise ist die damalige Kinderarbeit in keiner Weise berücksichtigt worden, weil diese nicht Sozialleistungspflichtig war und eigentlich hätte gar nicht geben dürfen.
Nichtanrechnung auf andere Sozialleistungen
Die Errichter des Fonds befürworten die Empfehlungen des Runden Tisches und den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011, nach dem die Rentenersatzleistungen oder andere Leistungen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden sollen. Sie befürworten, dass ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht werden soll.
Dieser liegt zurzeit noch nicht vor, wird aber für März erwartet. Auch wenn ab 2. Januar die Anlaufstellen eröffnet werden, ist beispielsweise eine Ausgleichszahlung für Renten nicht vor März zu erwarten.
Da aber die Anlaufstellen auch die Funktion haben verschiedene Aufgaben wahrzunehmen, werden sie dennoch im Januar eröffnet.
Alle dazu notwendigen Informationen, Formulare sowie die Adressen der Anlaufstellen können dafür in Zukunft auf folgender Seite im Internet erreicht werden:
fonds-heimerziehung.de
Verzichtserklärung
Wer den Fonds in Anspruch nimmt muss auf weitere Forderungen sowie Klagen gegen die Errichter des Fonds verzichten.
Hierzu folgender Ausschnitt aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund/Länder und Kirchen:
Mitteilung der Landesregierung
b) Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung,
Finanzierung und Verwaltung des Fonds „Heimerziehung in der
Bundesrepublik Deutschland“ und Durchführung eines Projekts
„Archivrecherchen und historische Aufarbeitung der Heimerziehung
zwischen 1949 und 1975 in Baden-Württemberg“
Seite 10:
„(3) Leistungen aus dem Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung
aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten.
Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.
(4) Die Geschäftsstelle bei der Fondsverwaltung entscheidet über die individuelle Unterstützung“
Hier die gesamte Verwaltungsvereinbarung:
landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/0000/15_0775_d.pdf
Dieser Blog wird eingestellt, sobald die webseite:
fonds-heimerziehung.de
eröffnet wird, was spätestens bis Anfang Januar zu erwarten ist.
Mitarbeit ehemaliger Heimkinder an den Anlaufstellen
Es ist schon oft die Befürchtung ausgesprochen worden, dass Ehemalige erfahren werden, wer sich nun an den Anlaufstellen meldet oder dass sie Einsicht in die Daten der Antragsteller bekommen werden. Hiermit möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das nicht so ist und das ist auch richtig so, weil sowohl die Antragsteller und auch ihre Daten – Datenrechtlich geschützt werden müssen.
Es unterliegt der Freiwilligkeit, ob sich Ehemalige an Personen (Ehemalige) wenden möchten und ist nicht zwingend.
Für die Information: Erika Tkocz
ak-fondumsetzungheimerziehung.over-blog.de/#
Das ist für alle Bundesländer und Institutionen gültig.
Es war abzusehen, dass die Ergebnisse für die Fondsumsetzung kaum die Erwartungen und Forderungen der Betroffenen erfüllen. Es werden immaterielle Hilfen angeboten, die aber keine an die Betroffenen auszuzahlenden finanziellen Leistungen beinhalten. Ausgenommen davon sind die Rentennachzahlungen.
Entgegen den Angaben des Runden Tisches, Folgeschäden auszugleichen,
[Zitat Seite 37: "Zu den Kernpunkten der Maßnahmen für Betroffene gehören die finanziellen Maßnahmen. .... Es soll dabei geholfen werden, die eingetretenen und heute noch vorhandenen Folgen in ihren Auswirkungen auf den Alltag der Ehemaligen zu mindern oder gar auszugleichen."]
geht es nicht darum, gesamte -aus der Heimerziehung resultierende Folgeschäden- auszugleichen, sondern lediglich eine Art symbolische Leistung zu gewähren.
Hilfebedarfsermittlung:
materielle (Sachleistung) und immaterielle Leistung
Bei der Hilfebedarfsermittlung gibt es folgende relevante Handlungsfelder
Wohnung (1) :
Ziele: Unterstützung bei:
Wohnungssuche, bzw. Erhaltung im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse des/der Betroffenen; Wohnungsumfeld; soziale Bindung; behindertengerechtem Ausstattung der eigenen Wohnung
Vermeidung von (Alters-) Heimaufenthalt
Vermittlung: z.B. Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften
Finanzierung: z.B. Maklerfinanzierung, Courtage, Renovierungskosten, z.B. bedarfsgerechter Umbau im Nachgang zu anderen Leistungssystemen
Mobilität (2) :
Körperliche Mobilität
Ziele: Unterstützung bei Erhalt und Förderung der körperlichen Mobilität, z.B. im persönlichen Umfeld oder durch Barrierefreiheit
Regionale Mobilität
Ziele: Unterstützung bei Erhaltung der regionalen Mobilität, z.B. zur Erreichbarkeit der regionalen Anlauf- und Beratungsstellen,
Teilnahme an Veranstaltungen, Arztbesuche
Ermöglichen von Mobilität
Ernährung (3) :
Ziele: Ermöglichen des Eingehens auf spezifische Ernährungsbedürfnisse
Wissensvermittlung
Soziale Kontakte und Integration (4):
Ziele: Überwindung einer sozialen Isolation durch Teilhabe an das gesellschaftliche Leben. Ermöglichen von Zugängen, Erhaltung von vorhandenen Kontakten, Förderung der Kommunikationsfähigkeit insbesondere auch mit anderen Ehemaligen
z.B. Initiierung von gemeinsamen Freizeiten
z.B. Initiierung von Selbsthilfegruppen
z.B. Besuch von entsprechenden Kursen, Therapien
Bildung und Arbeit (5):
Beschäftigung (beruflich und nicht beruflich)
Ziele: Unterstützung bei der Erfüllung von Qualifizierungs- und Bildungswünschen
Unterstützung bei der Teilhabe am kulturellen Leben der Gesellschaft
Gesundheit (6):
Ziele:Erhaltung und Förderung im Hinblick auf spezifische Situationen Zugänge zu spezifischen Therapie- und Beratungsangeboten öffnen
z.B. von alltagsentlastenden Gegenständen (wie Matratzen), geeignetem Schuhwerk, Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit, wie sportliche Aktivitäten, Massagen, Entspannungstraining
Identität (7):
Ziele: Vervollständigung der eigenen Biografie Förderung des „Sich selbst bewusst Werdens“
Entstigmatisierung (persönlich und allgemein)
Rehabilitierung
z.B. zum Auffinden von Angehörigen, zur Erforschung des Adoptionshintergrundes oder zur Möglichkeit eines (Akten)Berichtigungsausdrucks
z.B. Ermöglichen von Akteneinsicht
Finanzierung: z.B. von Biografiearbeit
Zuordnung dieser Hauptkategorien zu jeweiligen:
Erfahrungen im Heim d.h. das Unrecht benennen, was hatte das Unrecht für Folgen, der daraus resultierenden Folgenschaden. Daraus ableitend wird ein materielle (in Form von Sachleistungen) und/oder immaterielle Bedarf ermittelt.
Beispiel:
Erfahrung:
Heim-oder Jugendamtsakten sind bei dem oder der Betroffenen nicht vorhanden; Unklarheit über:
die Gründe der Heimeinweisung;
die Beteiligten,
den Verbleib von Verwandten
Folgen:
Suche nach Spuren der eigenen Biographie;
Suche nach noch lebenden Angehörigen;
Folgeschaden
Unsicherheit über die eigene Identität;
Mangelndes Selbstwertgefühl; ständige Unruhe;
Materielle Bedarfe
Maßnahmenschwerpunkte nach Ziffern 5 und 7; (Bildung und Arbeit (5) Identität (7)
Übernahme von Fahrt-und Kopierkosten i.V. mit Akteneinsicht;
Unterstützung im Zusammenhang mit dem Wiederfinden von Verwandten und der Wiederherstellung von Kontakten zu Verwandten, Freunden, anderen Betroffenen;
Fahrtkosten zu damaligen Heimen;
Unterstützung bei der Erstellung von Biografien (wie z.B.: Kosten für Schreibarbeiten, Diktiergerät, Verlag Suche, Kopier- bzw. Druckkosten);
Unterstützung bei der
Veröffentlichung von Biografien
Immaterielle Bedarfe
Begleitung durch Fachkräfte, die im Bereich Trauma und Traumafolgen Erfahrung haben;
Abgesehen von Leistungen des Rentenersatzfonds, die zusätzlich gebilligt - werden Leistungen aus dem sogenannten Folgeschadenfonds bis zu einer Obergrenze in Höhe von 10.000 Euro gewährt.
Feststellung des Hilfebedarfs: Rentenersatzfonds
Für Zeiten, in denen Ehemalige ab dem 14. Lebensjahr (= Berufseintrittsalter zum damaligen Zeitpunkt) verpflichtet wurden zu arbeiten und in denen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden, sollen Rentenersatzleistungen gewährt werden. Diese werden unabhängig von Leistungen des Folgeschadenfonds gewährt.
Berechnet werden diese Zeiten entweder entsprechend einer damals als Hilfsarbeit bewerteten Arbeit, oder einer Tätigkeit mit vorhergehender Ausbildung (wenn bei der/dem Betreffenden eine Ausbildung schon vorhanden war). Ein Rentenpunkt von heute würde auf dieser Basis bedeuten, dass man dafür drei Jahre verpflichtete Arbeit ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen leisten musste. Daraus ergibt sich folgendes Berechnungsschema:
Ersatzbetrag für 1 Monat Heimarbeit:
Männer ungelernt: 170 € gelernt 250 €
Frauen ungelernt: 200 € gelernt 300 €
Ersatzbetrag für 1 Jahr Heimarbeit:
Frauen ungelernt: 2400 € gelernt 3600 €
Männer ungelernt: 2040 € gelernt 3000 €
Für die Rentenbezugsdauer bzw. die Summe des Abfindungsbetrages wurde die Restlebenserwartung im Alter 65 der Männer und Frauen Jahrgang 1950 zugrunde gelegt.)
Das für Frauen ein Rentenausgleich höher ausfällt als für Männer, ist der Tatsache geschuldet, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer haben und wird so üblicherweise für die zu erwartenden Lebensdauer hochgerechnet.
Bedauerlicherweise ist die damalige Kinderarbeit in keiner Weise berücksichtigt worden, weil diese nicht Sozialleistungspflichtig war und eigentlich hätte gar nicht geben dürfen.
Nichtanrechnung auf andere Sozialleistungen
Die Errichter des Fonds befürworten die Empfehlungen des Runden Tisches und den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011, nach dem die Rentenersatzleistungen oder andere Leistungen nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden sollen. Sie befürworten, dass ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht werden soll.
Dieser liegt zurzeit noch nicht vor, wird aber für März erwartet. Auch wenn ab 2. Januar die Anlaufstellen eröffnet werden, ist beispielsweise eine Ausgleichszahlung für Renten nicht vor März zu erwarten.
Da aber die Anlaufstellen auch die Funktion haben verschiedene Aufgaben wahrzunehmen, werden sie dennoch im Januar eröffnet.
Alle dazu notwendigen Informationen, Formulare sowie die Adressen der Anlaufstellen können dafür in Zukunft auf folgender Seite im Internet erreicht werden:
fonds-heimerziehung.de
Verzichtserklärung
Wer den Fonds in Anspruch nimmt muss auf weitere Forderungen sowie Klagen gegen die Errichter des Fonds verzichten.
Hierzu folgender Ausschnitt aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund/Länder und Kirchen:
Mitteilung der Landesregierung
b) Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung über die Errichtung,
Finanzierung und Verwaltung des Fonds „Heimerziehung in der
Bundesrepublik Deutschland“ und Durchführung eines Projekts
„Archivrecherchen und historische Aufarbeitung der Heimerziehung
zwischen 1949 und 1975 in Baden-Württemberg“
Seite 10:
„(3) Leistungen aus dem Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung
aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten.
Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.
(4) Die Geschäftsstelle bei der Fondsverwaltung entscheidet über die individuelle Unterstützung“
Hier die gesamte Verwaltungsvereinbarung:
landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/0000/15_0775_d.pdf
Dieser Blog wird eingestellt, sobald die webseite:
fonds-heimerziehung.de
eröffnet wird, was spätestens bis Anfang Januar zu erwarten ist.
Mitarbeit ehemaliger Heimkinder an den Anlaufstellen
Es ist schon oft die Befürchtung ausgesprochen worden, dass Ehemalige erfahren werden, wer sich nun an den Anlaufstellen meldet oder dass sie Einsicht in die Daten der Antragsteller bekommen werden. Hiermit möchten wir darauf aufmerksam machen, dass das nicht so ist und das ist auch richtig so, weil sowohl die Antragsteller und auch ihre Daten – Datenrechtlich geschützt werden müssen.
Es unterliegt der Freiwilligkeit, ob sich Ehemalige an Personen (Ehemalige) wenden möchten und ist nicht zwingend.
Für die Information: Erika Tkocz
ak-fondumsetzungheimerziehung.over-blog.de/#
Das ist für alle Bundesländer und Institutionen gültig.