Aufruf zur Gründung eines Dachverbandes ehemaliger Minderjähriger
Opfer (DEMO) von staatlicher oder behördlicher Gewaltdelikte/politischer Willkür.
Der Dachverband ist zuständig in Sachen der politischen Verfolgung, bei Willkür oder Maßnahmen, die nicht der zugrunde liegenden Tat entsprachen, sowie in Fällen von sexuellen Missbrauchs, körperlicher oder psychischer Gewaltdelikte sowie bei körperlicher Ausbeutung durch unentgeltliche Zwangsarbeit, die den Opfern in Heimen und Werkhöfen in Deutschland zugeführt wurde.
Der Dachverband sieht sich als legitimierten Mittler zwischen Gesetzgeber, Opfervereinen und Opfern. Er ist in den Verhandlungen mit dem Gesetzgeber der einzig legitime Verhandlungspartner in Sachen der oben Angeführten Opfergruppe und der Artikulation von Entschädigungsforderungen für die Opferseite. Er ist Demokratisch organisiert und für Jedermann zugänglich, der sich für diese Opfergruppe in der Gänze oder nur zum Teil arrangieren möchte, und den Aufnahmebedingungen des Verbands-Statutes entspricht. (keine Stasi/Jugendamt)
Er verhandelt mit der Regierung zur Schaffung von Gesetzen und vermittelt Opfer in die entsprechenden Vereine ihrer Anliegen. Er entsendet und koordiniert gegebenenfalls Mitglieder zur Rehabilitationskammer, wenn das vom Gesetzgeber vorgesehen wird. Er erlaubt die Gründung von Landesverbänden an der Basis. Er mischt sich nicht in das Handeln der Vereine ein, die sich der Opferberatung oder die Aufarbeitung der Vergangenheit zugeschrieben haben.
Aufruf zur Gründung durch Privatpersonen
Den Opfervereinen wurde eine Einladung zur Gründung des Dachverbandes mit Einschreiben zugestellt. Die Teilnahme sollte bis 15. Mai von den Vereinen bestätigt werden. Keiner der Vereine nimmt an der Gründung teil. Da die Opfer aber ein Anrecht darauf haben, einen Dachverband als legitimen Verhandlungspartner zu besitzen, dürfen sie nun die Gründung mit Privatpersonen durchführen. Mit der Enthaltung der Vereine haben sich die Vereine jegliches Vorrecht zur Gründung eines solchen Dachverbandes verwirkt. Die Vereine dürfen auch später keinen Paralleldachverband gründen. Diese Vereine haben aber jederzeit die Möglichkeit nachträglich dem Dachverband beizutreten.
Jeder der sich der Gründung anschließen möchte, kann seine Teilnahme am Donnerstag und Freitag (19. u. 20. Mai) zwischen 10.00 und 17.00 Uhr telefonisch mitteilen.
Tel. 069 271 34 731
Die Gründung findet am 29. Mai 2011 in Frankfurt a.M. statt.
Opfer (DEMO) von staatlicher oder behördlicher Gewaltdelikte/politischer Willkür.
Der Dachverband ist zuständig in Sachen der politischen Verfolgung, bei Willkür oder Maßnahmen, die nicht der zugrunde liegenden Tat entsprachen, sowie in Fällen von sexuellen Missbrauchs, körperlicher oder psychischer Gewaltdelikte sowie bei körperlicher Ausbeutung durch unentgeltliche Zwangsarbeit, die den Opfern in Heimen und Werkhöfen in Deutschland zugeführt wurde.
Der Dachverband sieht sich als legitimierten Mittler zwischen Gesetzgeber, Opfervereinen und Opfern. Er ist in den Verhandlungen mit dem Gesetzgeber der einzig legitime Verhandlungspartner in Sachen der oben Angeführten Opfergruppe und der Artikulation von Entschädigungsforderungen für die Opferseite. Er ist Demokratisch organisiert und für Jedermann zugänglich, der sich für diese Opfergruppe in der Gänze oder nur zum Teil arrangieren möchte, und den Aufnahmebedingungen des Verbands-Statutes entspricht. (keine Stasi/Jugendamt)
Er verhandelt mit der Regierung zur Schaffung von Gesetzen und vermittelt Opfer in die entsprechenden Vereine ihrer Anliegen. Er entsendet und koordiniert gegebenenfalls Mitglieder zur Rehabilitationskammer, wenn das vom Gesetzgeber vorgesehen wird. Er erlaubt die Gründung von Landesverbänden an der Basis. Er mischt sich nicht in das Handeln der Vereine ein, die sich der Opferberatung oder die Aufarbeitung der Vergangenheit zugeschrieben haben.
Aufruf zur Gründung durch Privatpersonen
Den Opfervereinen wurde eine Einladung zur Gründung des Dachverbandes mit Einschreiben zugestellt. Die Teilnahme sollte bis 15. Mai von den Vereinen bestätigt werden. Keiner der Vereine nimmt an der Gründung teil. Da die Opfer aber ein Anrecht darauf haben, einen Dachverband als legitimen Verhandlungspartner zu besitzen, dürfen sie nun die Gründung mit Privatpersonen durchführen. Mit der Enthaltung der Vereine haben sich die Vereine jegliches Vorrecht zur Gründung eines solchen Dachverbandes verwirkt. Die Vereine dürfen auch später keinen Paralleldachverband gründen. Diese Vereine haben aber jederzeit die Möglichkeit nachträglich dem Dachverband beizutreten.
Jeder der sich der Gründung anschließen möchte, kann seine Teilnahme am Donnerstag und Freitag (19. u. 20. Mai) zwischen 10.00 und 17.00 Uhr telefonisch mitteilen.
Tel. 069 271 34 731
Die Gründung findet am 29. Mai 2011 in Frankfurt a.M. statt.
www.sed-opfer.byme-magazin.de
www.bgh.byme-magazin.de
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