Bons schrieb:
Opfervertretung erfolgt auf Staatskosten und die anfallenden Gebühren sind mehr als nur Kostendeckend. Bei Mittellosigkeit gibt es die Prozesskostenhilfe auch in OASG -Verfahren.
Alles andere ist unseriös.
Unverständlich ist mir die Einlassung des VEH das "eine Mitarbeiterin einer psychologischen Praxis sich bereit erklärt hat, gegen Honorar natürlich, Gutachten zu erstellen "
So funktioniert das aber nicht. Gutachter, auch privat beauftragte, müssen bei den Gerichten zugelassen sein und die notwendigen Qualifikationen nachweisen. Mit "eine Mitarbeiterin " ist das nicht getan.
ich verstehe nicht, dass der veh aus bereits gemachten fehlern scheinbar nichts gelernt hat. wie kann man seinen eigenen mitglieder so einen blödsinn "verkaufen"? das ist verantwortungslos und unseriös. oder hat der veh nur reiche mitglieder, für die geld keine rolle spielt?
Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich darin zurecht finden.
(Albert Einstein)
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