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susa70

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Friday, June 5th 2009, 12:58pm

Entschädigung für DDR - Heimkinder

Martini hatte schon darauf hingweisen, da es aber enorm wichtig ist, hier nochmal:

DDR-Heimkinder haben ein Recht auf Entschädigung, sagt das Verfassungsgericht - und lenkt damit den Blick auf Fälle im Westen

Karlsruhe/Berlin - Es war eines jener Probleme, die es nach dem Konzept des Staates gar nicht geben durfte: Schwer erziehbare Kinder, wütende, aggressive oder auch verschlossene, solche, die ihre Familie nicht mehr ertrugen und solche, deren Eltern sie nicht mehr ertragen konnten. Zu Tausenden kamen sie in Heime und sollten dort zu realsozialistischen Mustermenschen umgeformt werden - ein wenig aufgearbeitetes Kapitel des DDR-Unrechts. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Debatte angestoßen, womöglich mit Folgen für die Diskussion um Entschädigungen für ehemalige westdeutsche Heimkinder. Wer in einem DDR-Heim einsaß, sagen die Richter in einem Beschluss vom Donnerstag, kann nach dem Gesetz zur Aufarbeitung strafrechtlichen DDR-Unrechts rehabilitiert und entschädigt werden.

Juristisch ist dies für Westfälle belanglos, jedoch: „Mit dem Beschluss stehen die Heimkinder Ost jetzt besser da als die Heimkinder West", sagt Gerrit Wilmans, Rechtsanwalt vom Verein ehemaliger Heimkinder (VEH). Das Gericht habe deutlich gemacht, dass Freiheitsentzug und Menschenrechtsverletzung auch nach vielen Jahren noch kompensiert werden können. „Wir sehen uns in unserer Forderung auf ganzer Linie gestärkt, eine generelle Entschädigung zu erreichen." Verjährungsfragen dürften keine Rolle spielen. Das Verfassungsgericht habe auch das häufig gebrachte Argument vom Tisch gewischt, die Misshandlungen seien nur zeittypische strenge Erziehungsmethoden gewesen.

Der jetzt in Karlsruhe erfolgreiche Kläger hat einige der härtesten DDR-Einrichtungen durchlaufen, bis hin zum berüchtigten Jugendwerkhof Torgau. Für seine verlorene Jugend wollte er rehabilitiert werden. Für die Torgauer Jahre gelang das - für die Zeit in den anderen Stationen hatten es Gerichte in Magdeburg und Naumburg in der Vergangenheit abgelehnt. Ihr Argument: Die Einweisung in ein Kinderheim unter „Zugrundelegung des Standes der pädagogischen Wissenschaft im Jahr 1961" sei rechtsstaatlich in Ordnung gewesen. Der Junge sei nicht politisch verfolgt und auch nicht wegen politischer Taten verurteilt worden. Er sei einfach ein Heimkind gewesen.

Ein Heimkind? Der sachsen-anhaltinischen Justiz schlugen die Verfassungsrichter jetzt deren Verdikte mit einer Vehemenz um die Ohren, die an die Zuchtmittel von damals erinnert. Es gehe nicht um Taten der Kinder, sondern um die Zustände in den Heimen. Das Gericht habe den gesetzgeberischen Willen der Opferentschädigung „in unvertretbarer Weise verengt". Eine „krasse Missdeutung", „sachfremd" und „willkürlich".

Der Mann, heute ein Mittfünfziger, hatte ausführlich sein Leid geschildert, wenn den Erziehern etwas nicht passte: Sie sperrten ihn ein, ließen ihn hungern oder barfuß und in Unterwäsche stundenlang stehen, er durfte nicht schlafen, wurde geschlagen, musste Tabletten schlucken. Schließlich kam er ins „Kombinat der Sonderheime". Gitter vor den Fenstern, Anstaltskleidung, keine Post, kein Rundfunk, stattdessen Prügel. „Wie Tiere" seien die Kinder in die Waschräume getrieben und unter kalte Duschen gestellt worden. Seine Vorwürfe belegte er mit eigenen Briefen aus der Zeit und Schreiben der Heimleitung.

Jetzt hat das Ex-Heimkind Chancen, als Opfer des DDR-Strafrechts anerkannt zu werden. Über 180 000 Anträge gab es seit der Wende, über 600 Millionen Euro sind geflossen. In letzter Zeit stieg die Zahl der Anträge wieder.



(tagesspiegel.de)

das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes findet man hier:



http://www.bundesverfassungsgericht.de/e…2bvr071808.html
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susa70

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Friday, June 5th 2009, 1:03pm

WICHTIG dabei: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung wegen der Unterbringung in Kinderheimen und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe der DDR. (Betrifft somit auch die Jugendwerkhöfe der DDR.)
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Lutz

Master

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3

Friday, June 5th 2009, 4:12pm

ich habe mir das urteil und die begründung durchgelesen und kann nur sagen, nach meinem empfinden ein gerechtes urteil.

vor dem kläger habe ich hochachtung, weil so auch einmal informationen über die katastrofhalen zustände von damals, an die breite öffentlichkeit gelangt sind.

im vereinten deutschland sollte was die gesetztes auslegung betrifft, zwischen ost und west, kein unterschied gemacht werden. menschenrechtsverletzungen wurden auch ohne gitter vor den fenstern begangen und sind auch belegbar.

für alle die es so heftig betroffen hatte, wünsche ich das sie damit ein stück frieden für sich finden. eine zerstörte jungend kann man ja auch mit geld nicht wieder gut machen.

=)
Bevor du weißt, was Leben heißt, ist die Hälfte weg zumeist.

Drea

Unregistered

4

Friday, June 5th 2009, 5:30pm

Hm, und was hat das Urteil jetzt konkret zu bedeuten?
Wen genau betrifft es, und wenn es wen betrifft, was kann derjenige nun tun, um ebenfalls Rehabilitierung und/oder Entschädigung zu erhalten?
Kennt sich hier jemand genauer aus?

susa70

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Friday, June 5th 2009, 6:51pm

Buchi hat das ganze Verfahren schon durch, er hat mir auch mal den Weg aufgezeigt, leider in einem anderen Forum. Ich schreib ihn mal an, er kann die Fragen sicher am besten beantworten.
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susa70

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6

Friday, June 5th 2009, 7:09pm

Vllt doch ganz kurz von mir:

Rehabilitierung für SED-Unrecht

Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung

Rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidungen von Behörden der ehemaligen DDR können aufgehoben werden, wenn diese der politischen Verfolgung gedient und schließlich

* zu einer gesundheitlichen Schädigung,
* zu einer beruflichen Benachteiligung oder
* zu einem Eingriff in Vermögenswerte geführt haben.

Dabei müssen die Folgen noch heute schwer und unzumutbar fortwirken.

Berufliche Rehabilierung


Verfolgte, die durch

eine Freiheitsentziehung,

eine hoheitliche Maßnahme oder

eine andere Maßnahme,

die der politischen Verfolgung gedient hat,

Eingriffe in ihren Beruf hinnehmen mussten, können beruflich rehabilitiert werden.


Hier in Sachsen - Anhalt müssen die Anträge beim Landesverwaltungsamt gestellt werden, dazu muss man im entsprechenden Referat ein Antragsformular anfordern.

Mit der Reha in der Hand kann man die Opferrente beantragen. Hier im Forum steht schon was dazu, ich finds nur grad nicht.


siehe auch:

http://www.bmj.bund.de/enid/57a737183102…Regimes_8u.html
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quintino

Unregistered

7

Friday, June 5th 2009, 9:59pm

ich hatte ja 2006 auch einen antrag auf rehabilitierung gestellt, welcher abgelehnt wurde.
dann mache ich das jetzt nochmal.
es ist richtig was susa schreibt, antragsformular anfordern, ausfüllen und zurück schicken. das wars.
für berlin ist die adresse:

Landgericht Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin

susa70

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8

Saturday, June 6th 2009, 1:22am

@ Q., stellst du den Antrag jetzt noch mal neu oder forderst du die Wiederherstellung des alten Sachstandes mit der Bitte um neue Beurteilung? Hast du dir irgendwelchen Rat vorher eingeholt? Ich denke, da man bis (ich glob 12/11) Zeit hat, sollten die Anträge wohl überlegt und formuliert sein. Vllt sollte man nix überstürzen und sich Rat bei wissenderen Leuten (als ich es z.B. bin) holen.
Ich mein ja nur, vllt ein paar Tipps sammeln und dann los legen.
Wäre es ne Idee, Infos und Erfahrungen mit der Antragstellung hier zu posten? Kennt jemand Spezis, die man dazu befragen kann?
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quintino

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9

Saturday, June 6th 2009, 6:42am

@susa, ich werde ihn nochmal stellen indem ich alle fragen nochmal ausführlich beantworte. die fragen in diesem antrag sind sehr konkret und gut zu beantworten. da benötigt man keine hilfe.
meine ablehnung damals beruhte nur auf der tatsache, dass ich selbst nicht politisch verfolgt wurde. ( so nannten sie es, und ich laut ddr nun mal zu recht in ein heim eingewiesen wurde)
so wie ich das urteil jetzt verstanden habe, muss dieser aspekt ja nun kein hauptgrund mehr sein.

10

Saturday, June 6th 2009, 6:46am

Was genau geschieht denn bei solch einer Rehabilitierung ?

Rehabilitierung heißt ja Wiederherstellung.

Was wird wieder hergestellt ?

1.Ich kann verstehen, daß wenn jemand unschuldig verurteilt, eingesperrt oder ähnliches, wurde, er rehabilitiert, also seine Unschuld (im rechtlichen Sinne, wieder hergestellt wird.
Was passiert aber mit einem Heimkind das rehabilitiert wird.
Unstrittig und vom Gesetzgeben anzuerkennen ist meiner Meinung nach, daß ein Kind an all den Quälereien sowieso nicht Schuld sein kann.
Was passiert also bei einer Reahabilitation von Heimkindern ?

Sicher, bei Kindern oder Jugendlichen die kriminalisiert und in Jugendwerkhöfen eingesperrt wurden, oder den Eltern weggenommen und in Heime gesperrt wurden, sieht das anders aus.

2.Was ist aber mit Waisen oder Kindern wie mir.
Die einerseits schon ziemlich verwarlost waren und im Heim nicht drangsaliert, geschlagen oder vom Heimpersonal mißbraucht wurden.
Was will man da rehabilitieren ?

Ihr seht also ich hab da 2 Fragen und hoffe, daß sie mir jemand beantworten kann.

Ich für meine Person wüßte nicht was rehabilitiert werden sollte ?
Soll nachträglich erklärt werden, daß es gut war das ich geklaut habe ? In Wohnungen eingebrochen ? Auf den Strich gegangen bin ?

Aber ich denke mir, daß es hier sicher Leute gibt, die mir da auf die Sprünge helfen.

Gruß Klaus

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11

Saturday, June 6th 2009, 9:56am

Und wie beweise ich das? Wenn ich es beweisen muss, was ich mal denke.
Meine Akte wurde nach der Liegefrist vernichtet, das habe ich schriftlich. Ansonsten nur ein Schulzeugnis mit dem Stempel vom Heim und im SV - Buch steht die Zeit vom Werkhof eventuell drin. Reicht das?
Ach ja und wo bekomme ich so einen Antrag?

LG Jana

12

Saturday, June 6th 2009, 10:07am

ich find es super das nun auch die Ehemaligen die im Osten unschuldig in Werkhöfen waren und denen böses wiederfahren ist eine rehabilitation bekommen ,ich war nur im normalen kinderheim (Glück gehabt) ich wünsche, das all jene denen unrecht wiederfahren ist, dieses auch in Anspruch nehmen können und ihnen das recht auf rehabilitation nicht zu schwer gemacht wird ich drück euch allen die daumen.und hoffe ein großer teil wird erfolg haben....lg jackie
sollte mich wer suchen schaut da mal nach
Lange Weile????
Hier gibt es Mucke auf die Ohren
http://www.power-space-radio.de

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tinchen

Unregistered

13

Saturday, June 6th 2009, 11:01am

hat jemand ahnung wie man sowas formuliert
schreib ich da nur hin das ich gerne so ein antragsformular hätte oder wie

quintino

Unregistered

14

Saturday, June 6th 2009, 11:58am

@tinchen wie oben erwähnt einen brief mit bitte um ein antragsformular ans landesgericht berlin schicken, ausfüllen und zurück schicken.

@jana, du auch antrag auf formular stellen, die suchen dann auch noch selbst nach unterlagen.
ansonsten hast du ja auch den nachweis betreffs heimaufenthalt.
ausserdem bekommst du eine bestätigung über den heimaufenthalt in eilenburg beim:

Sächsisches Landesamt
für Familie und Soziales
PF 13 62
09072 Chemnitz

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15

Saturday, June 6th 2009, 1:07pm

Danke Quintino für die schnelle Antwort.

"@jana, du auch antrag auf formular stellen, die suchen dann auch noch selbst nach unterlagen"

Und wenn die doch noch fündig werden, erfahre ich das dann auch? Wobei ich da wenig Hoffnung habe....

"ausserdem bekommst du eine bestätigung über den heimaufenthalt in eilenburg beim:


Sächsisches Landesamt

für Familie und Soziales

PF 13 62

09072 Chemnitz

"

In Chemnitz hatte ich mal den Versuch gemacht, meine Akten zu finden. Fehlanzeige! Die hätten da nichts.

quintino

Unregistered

16

Saturday, June 6th 2009, 2:14pm

@jana nicht die akte in chemnitz, die schicken dir eine bestätigung des heimaufenthaltes aus dem einweisungsbuch von eilenburg.

Hannes

Intermediate

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17

Saturday, June 6th 2009, 3:51pm

Um die Rehabilitierung zu beantragen, reicht als erstes ein formloser Antrag. Alles andere ergibt sich dann von alleine. Es geht also ähnlich wie bei dem der ehemalig politisch Inhaftierten in der DDR. Interessant in diesem Zusammenhang wid wohl die Erklärungsnot einiger Werkhofbefürworter sein, als auch von den ehemaligen Angestellten dieser Einrichtungen. Es wurde höchste Zeit Einrichtungen dieser Art und damit die sogenannte Jugendhilfe in der DDR, als rechtsstaatswidrig zu benennen und damit den Opfern die Möglichkeit zu geben eine Rehabilitierung zu erlangen. An dieser Stelle möchte ich mich auch noch einmal persönlich recht herzlich bei diesem Mann bedanken für seinen selbstlosen Kampf um Gerechtigkeit.


mfg Hannes

18

Saturday, June 6th 2009, 11:04pm

Ich seh da immer noch nicht klar, zumal keiner von euch auf meine Fragen eingeht.

Klar, wer im Jugendwerkhof war, weggesperrt, kriminalisiert ohne gerichtsurteil muß rehabilitiert werden.

Aber wie soll ein Heimkind, das ins Heim kam weil seine Eltern verstorben waren oder weil es kriminell wurde rehabilitiert werden ?

Wißt ihr es alle ebensowenig wie ich, weil ihr euch vor einer Antwort drückt ?

oder kamen alle hier nach ihrer Heimzeit in den Jugendwerkhof ? Warum ?



Gruß Klaus

Drea

Unregistered

19

Sunday, June 7th 2009, 8:49am

Hallo Klaus,
ich glaube nicht, dass sich hier irgendwer um eine Antwort drückt. Vielmehr ist es das altbekannte Problem, was alle haben, die in diversen Heimen gelitten haben: öffentlich - oder überhaupt - darüber zu sprechen, ist und bleibt extrem schwierig. Zumal man ruck-zuck auseinander genommen wird in eiem Forum wie diesem, wenn man Pech hat.
Ich versuche es also mal etwas allgemeiner, auf Deine Frage einzugehen. Zum einen, es ist toll, dass es Leute wie Dich oder Lutz gibt, die sagen: "Für mich war das Heim das Beste, was mir passieren konnte!" Keine Frage, Ihr seid zu beneiden und habt sicherlich keinen Grund, nach Rehabilitation zu fragen. Ich gratuliere dazu!
Leider ist das aber nicht die Regel. Und hier machst Du grade den gleichen Fehler wie die Gerichte vor dem besagten Urteil es auch taten. Es kommt nicht darauf an, aus welchem Grund man eingewiesen wurde. Es kommt allein darauf an, was danach kam. Sicherlich mag es Heime gegeben haben, in denen es allen Kindern nur gut ging. Ich persönlich allerdings habe keines davon kennen gelernt, und ich war in 10 Jahren in 5 verschiedenen Heimen und im Jugendknast. Weisst Du was schlimm ist? Dass ich mich heute noch dafür schäme! Ich habe bis heute Probleme damit zu sagen, ich war im Kinderheim, im Durchgangsheim, im Mädchenheim, Spezialkinderheim, im Jugendknast. Ich kam einst ins Heim, weil meine Mutter starb und mein Vater in den Knast musste, weil er meine große Schwester jahrelang missbraucht hat. Was mit mir war, danach hat nie jemand gefragt.
Ich war immer, meine ganze Kindheit lang, neidisch auf die, die wohl im Heim waren, aber Eltern hatten oder irgend wen, der für sie da war, den sie am Wochenende oder in den Ferien besuchen durften. Ich hatte nämlich keinen, ich war immer alleine. Und ich war fast immer der Depp. Ich war immer die, auf der jedermann herum trampeln durfte, ungestraft, weil die Erzieher es ja vor machten.
Ich wurde bestraft, wo ich Hilfe gebraucht hätte. Ich wurde ausgelacht, wo ich Wärme nötig gehabt hätte. Ich wurde gequält, wo ich Hilfe gebraucht hätte. Und ich wäre fast gestorben, weil die lieben Erzieher lieber Kaffee tranken anstatt mich mit einem geplatzten Blinddarm zum Arzt zu bringen oder wenigstens einen Krankenwagen zu rufen. Dass man solche Zustände nicht jahrelang ertragen kann und immer wieder fort läuft, dürfte auch für Dich kein Wunder sein. Dass man ruck-zuck als schwer erziehbar galt und dann der Weg ins Spezialkinderheim oder den Werkhof oder auch der Jugendknast nur ganz kurz war, ist Dir als alter "Heimhase" sicherlich bekannt.
Nein, es spielt wirklich keine Rolle, warum man in welches Heim kam. Ich kenne zumindest niemanden von denen, die schon recht jung ins Heim kamen, der nicht gelitten hätte all die Jahre. War es, weil man als kleines Kind nachts alleine in dunkle Keller oder auf Dachböden gesperrt wurde. War es, weil man sein eigenes Erbrochenes essen musste, weil irgendein sadistischer Erzieher meinte, man macht das ja mit Absicht. Oder wie war das mit der angeordneten Gruppenkeile? Schön für Dich, wenn Du solche Dinge nicht kennst, ich bin damit aufgewachsen. In einem ganz normalen Kinderheim der DDR. Mit solchen und mehr schlimmen Dingen. Die ich hier einfach nicht sagen kann, weil es mich noch immer innerlich zerreißt.
Und Du sagst, man drückt sich vor einer Antwort? Lieber Klaus, ja, mag sein, dass Du es so nennst. Für mich ist es einfach nach wie vor die Hölle. Damals wie heute.

Und um Deine Frage für mich ganz klar zu beantworten: JA! Ich möchte Rehabilitation! Ich möchte, dass irgendwer von den Offiziellen mal sagt:

Du bist nicht schuld, dass Du im Heim gelandet bist!
Du bist nicht schuld, dass Du nicht immer nur lieb und artig warst!
Du bist nicht schuld, dass niemand Dich lieb hatte so viele Jahre lang!
Du bist nicht schuld, dass Du so scheisse alleine warst auf der großen weiten Welt!
Du bist nicht schuld, dass Du weg gelaufen bist immer und immer wieder, Du konntest ja gar nicht anders!
Du bist nicht schuld, dass man Dich für dumm erklärt hat!
Du bist nicht schuld, dass man Dir immer wieder sagte, es ist besser, wenn Du mal keine Kinder bekommst und Dir Dein Kind im 4. Monat abgetrieben hat, als Du 15 warst!
Du bist nicht schuld, dass man Dich noch dafür bestraft hat, als Du vergewaltigt worden bist, weil Dein Vergewaltiger nicht auf Deine Ausgangszeiten geachtet hat und Du 1 Stunden zu spät ins Heim kamst!
Du bist nicht schuld, dass man Dich in den Knast gesteckt hat mit 17, weil Du Dich geweigert hast, während der Ausbildung, die man Dir aufgezwungen hat, die Du nicht mal selbst wählen durftest, die so genannte vormilitärische Ausbildung für Mädchen zu absolvieren. Weil Du Gewalt gehasst hast, schon seit Du auf der Welt bist! Und so ganz um Deine Ausbildung gebracht wurdest.
Du bist nicht schuld an all diesen und vielen vielen anderen schlimmen Dingen! Es ist nicht Deine Schuld!


Mag sein, dass Du das nicht verstehen kannst, ich denke aber, die allermeisten hier tun das. Weil es ihnen nicht besser und zum Teil noch viel Schlimmer ergangen ist als mir. Nur, darüber mal eben so einfach zu sprechen, das kann kaum jemand. Ich jedenfalls hab grade Herzrasen ohne Ende und seh kaum noch was, weil ich einen Tränenschleier vor den Augen hab.
Aber, vielleicht verstehst Du es ja nun doch ein wenig?

Hannes

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Sunday, June 7th 2009, 12:37pm

Also dieser Antwort ist nichts mehr hinzu zufügen. Sie ist authentisch und dem zufolge glaubwürdig. Man sollte und man muss auch nicht mit seiner Geschichte öffentlich hausieren gehen. Nach diesem Urteil bedarf es wohl keinerlei Rechtefertigung seitens der Opfer. Da ich genau weiss, wie diese DDR funktioniert hat, hege ich auch keine Zweifel an diesen Aussagen. Bliebe zum Schluss nur noch das Thema Zwangsarbeit in diesen Einrichtungen zu klären. Hier besteht noch erheblicher Klärungsbedarf, vor allem bei Jugendlichen unter 18 Jahren.


mfg Hannes

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