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Martini

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1

Tuesday, October 6th 2009, 12:34am

VERBRECHEN in Heimen „im Namen des Herrn“ eindeutig belegt ! – aber in den staatlichen Heimen in der frühen Bundesrepublik war es auch nicht anders ! --- Was gibt es da also noch viel zu „forschen“ ?

.
[ „ehemaliges Heimkind“ ( Jg. 1946 ) Martin Mitchell - "MM" - berichtet ]

Eingeständnis der ‚Christen‘, der von ihnen begangenen VERBRECHEN in Heimenim Namen des Herrn“ als „Mission-Gottes“, die sie der „Bibel“ und aus von ihnen selbst veröffentlichtenLehrbüchern“ entnahmen und was sie überall predigten – und die daher „systemimmanent“ waren.

Abuse was not the failure of the system, abuse was the system !”

»Endstation Freistatt
Fürsorgeerziehung in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel bis in die 1970er Jahre«

Herausgegeben von Benad, Matthias / Schmuhl, Hans-Walter / Stockhecke, Kerstin
Verlag : Verlag für Regionalgeschichte – Bethel-Verlag – Bielefeld 2009 !

Siehe @ http://www.buchhandel.de/detailansicht.aspx?isbn=978-3-89534-676-7

ISBN : 978-3-89534-676-7
Einband : gebunden
Preisinfo : 24,00 Euro[D] / 24,00 Euro[A]
Seiten/Umfang : 376 Seiten - 25 x 17 cm
Erschienen : 1. Auflage 15.05.2009
Aus der Reihe : Schriften des Instituts für Diakonie- und Sozialgeschichte an der Kirchlichen Hochschule Bethel 16

Medien :
Inhaltsverzeichnis (PDF) @ http://www.buchhandel.de/WebApi1/GetMmo.asp?MmoId=5163435&mmoType=PDF
Sonstige Informationen (PDF) @ http://www.buchhandel.de/WebApi1/GetMmo.asp?MmoId=5163437&mmoType=PDF
Annotation (PDF) @ http://www.buchhandel.de/WebApi1/GetMmo.asp?MmoId=5163437&mmoType=PDF
Annotation (PDF) @ http://www.buchhandel.de/WebApi1/GetMmo.asp?MmoId=5325408&mmoType=PDF

[ in dem Kapitel von RAINER NUSSBINDER
»Freistatt, Heimerziehung und die Westfälische Diakonissenanstalt Nazareth« [ d.h. zu Bethel gehörend [ "MM" ] ]

[ ERSTE TEIL ]

[ Seite 374: Rainer Nußbicker M.A. ist Diakon und Regionalleiter im Stiftungsbereich Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel; und ihm sei mein großer Dank und meine Hochachtung ! [ "MM" ] ]

[ Dieses Kapitel umfaßt 38 Seiten : 217-254 ]

»»»[ Seite 225 ]

Offensichtlich bestand das Problem der christlichen Legitimation [ "MM" ] der Fürsorgeerziehung nicht nur in Bethel und Nazareth. 1922 gab die Konferenz der Vorsteher der deutschen evangelischen Diakonenanstalt ein Lehrbuch für Anstaltserziehung heraus [ "MM" ],

[ Seite 226 ]

[ 15 »Die evangelische Anstaltserziehung mit besonderer Berücksichtigung der Fürsorgeerziehung : Leitfaden zur Ausbildung von Erziehern in Anstalten für männliche Zöglinge«, Hannover ( 1922 ! ) ]
verfasst von den Pastoren Johannes Steinwachs ( Direktor der Neinstedter Anstalten in Neinstedt am Harz ), Wilhelm Backhausen ( Vorsteher der Erziehungsanstalt Kronberg vor Hannover ) und Johannes Voigt ( Vorsteher der Schleswig-Holsteinischen Diakonenanstalt zu Rickling in Holstein ), es sollte „eine Lücke in der pädogigischen Literatur ausfüllen“15 [ ... ]

„Über Anstaltserziehung gibt es auf evangelischer Seite [ "MM" ] noch kein zusammenfassendes Lehrbuch. Dieser Mangel wird nicht nur von denen empfunden, welche Erziehungsanstalten zu leiten haben, sondern auch von denen, die Anstaltserzieher vorzubilden haben, vor allen von den Lehrern der Diakonenanstalten. So hat denn die Brüderhausvorsteherkonferenz der Unterzeichnenden [ "MM" ] beauftragt, ein Lehrbuch für Anstaltserziehung [ "MM" ] zu verfassen und zwar mit der Beschränkung auf männliche Zöglinge [ gewöhnlich im Alter von 14 bis 21 Jahren [ "MM" ] ]. [ ... ]. Dabei sind sie sich voll bewusst, dass pädagogische Anleitung und Unterweisung den Erzieher noch nicht machen. Der Erzieher [ "MM" ] wirkt durch das, was er als christliche Persönlichkeit [ "MM" ] geworden ist, weit mehr als durch pädagogische Kenntnisse und Technik, die er sich angeeignet hat.“16

Das Buch [ »Die evangelische Anstaltserziehung...« [ "MM" ] ] lässt keine Zweifel zu: Das Erziehungsziel und „Endzweck der Erziehung“ ist die Erweckung des Glaubens ( S. 97 ):

„Fassen wir die Aufgabe der evangelischen Erziehung [ "MM" ] zusammen: Sie will den Zögling zur christlichen Persönlichkeit bilden [ "MM" ], indem sie ihn zum Glauben erzieht und den ganzen Menschen mit seinen natürlichen Anlagen für den Dienst der Liebe, der Auswirkung des Glaubens ist, emporbildet. So ist die evangelische Pädagogik grundsätzlich Religionspädagogik [ "MM" ], d.h. Religion ist Weg und Ziel für ihr gesamtes Wirken.“ ( S. 101 )

[ Seite 227 ]

Auch wenn Religion als Weg und Ziel benannt wurden, war man in der Wahl der Mittel äußerst weltlich:

„§ 58. Der Befehl.
Der Befehl muss erfolgen, wo die Aufmerksamkeit des Zöglings auf die Befolgung der Ordnung oder des unausgesprochenen Willens des Erziehers nachlässt oder die veränderten Umstände eine besondere Willensäußerung nötig machen. Er verlangt nicht Gesinnung, sondern ein Tun oder ein Lassen, ist demnach Gebot oder Verbot. Der Befehl kann ausgedrückt werden durch Blick, Zeichen, Laut oder Wort. [ ... ] Wodurch bewirkt der Befehl den Gehorsam? Nicht durch Angabe von Gründen. ‚Gründe angeben heißt, Gegengründen Berechtigung einräumen und den Gehorsam erlassen.‘ Gründe werden auch am wenigsten begriffen, wenn eine Lust oder Begierde das Nachdenken hindert. Es genügt, wenn der Erzieher von der Richtigkeit seines Befehls überzeugt ist und ihn mit Festigkeit und Kürze ausspricht. [ ... ] Befehle sollen sparsam sein. Die Lust zum Kommandieren reizt zum Widerstand, und viele Befehle auf einmal schwächen sich gegenseitig.“ ( S. 117 )

„§ 62. Die Strafe.
Die Erziehungsstrafe besteht ihrem Wesen nach darin, dass dem Zögling, weil er nicht gehorchen will oder weil er sich eines Verstoßes gegen die Ordnung, Sitte oder Strafgesetz schuldig gemacht hat, ein seelischer oder körperlicher Schmerz oder beides zugefügt wird. Wir treten trotz moderner Bedenken gegen ihre Zulässigkeit für die Berechtigung der Strafe ein. Kleine Kinder [ gemeint sind, es wird angenommen, „Kinder“ im Alter von 4 bis 13 Jahren [ "MM" ] ] können oft auf keine andere Weise bewogen werden, üble Gewohnheiten abzulegen und böse Neigungen zu unterdrücken. Wachsen sie heran, ist ihr Verstand soweit entwickelt, dass sie sittliche Belehrungen verstehen und dennoch wider besseres Wissen Sittengebote übertreten, müssen sie dafür verantwortlich gemacht werden. Die Strafe soll ihnen diese Verantwortlichkeit einschärfen. Die Lehre von der Vererbung [ d.h. „Eugenik[ "MM" ] ] und vermehrte Kenntnis krankhafter Seelenzustände [ "MM" ] verstärkte jene Bedenken. Hinzu kam die weibische Verehrung der ‚kindlichen Majestät‘ ( Ellen Key ). Der Ernst der Sünde [ "MM" ] wurde verkannt und und die sittliche Energie verweichlichte. Dagegen ist zu sagen, dass wir die Würde des Menschen erst dann recht anerkennen, wenn wir ihn verantwortlich machen, und dass eine angemessene Strafe auf psychopatisch Minderwertige [ "MM" ] nicht selten heilpädagogisch einwirkt.“ ( S. 123f )«««

[ wird fortgesetzt ]
Signature from »Martini« Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

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Martini

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2

Tuesday, October 6th 2009, 1:00am

VERBRECHEN in Heimen „im Namen des Herrn“ belegt ! – aber in den staatlichen Heimen in der frühen Bundesrepublik war es auch nicht anders ! --- Was gibt es da also noch viel zu „forschen“ ?

.
[ „ehemaliges Heimkind“ ( Jg. 1946 ) Martin Mitchell - "MM" - berichtet ]

Eingeständnis der ‚Christen‘, der von ihnen begangenen VERBRECHEN in Heimenim Namen des Herrn“ als „Mission-Gottes“, die sie der „Bibel“ und aus von ihnen selbst veröffentlichtenLehrbüchern“ entnahmen und was sie überall predigten – und die daher „systemimmanent“ waren.

Abuse was not the failure of the system, abuse was the system !”

»Endstation Freistatt
Fürsorgeerziehung in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel bis in die 1970er Jahre«

Herausgegeben von Benad, Matthias / Schmuhl, Hans-Walter / Stockhecke, Kerstin
Verlag : Verlag für Regionalgeschichte – Bethel-Verlag – Bielefeld 2009 !

Siehe @ http://www.buchhandel.de/detailansicht.a…8-3-89534-676-7

[ .......... ]

[ Dieses Kapitel umfaßt 38 Seiten : 217-254 ]

[ Seite 374: Rainer Nußbicker M.A. ist Diakon und Regionalleiter im Stiftungsbereich Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel; und ihm sei mein großer Dank und meine Hochachtung ! [ "MM" ] ]

[ ZWEITE TEIL ]

»»»[ Seite 228 ]

„Trotz moderner Bedenken“ hielt man am Strafsystem fest. Zeitgleich mit dem Erscheinen dieses Buches [ »Die evangelische Anstaltserziehung...« [ "MM" ] ] [ im Jahre 1922 ! [ "MM" ] ] gab es reformpädagogische Ansätze,

[ Seite 228 ]

denen mit „Die evangelische Anstaltserziehung“ ein Kontrapunkt gesetz wurde. Die Strafe wird zu einem bedeutsamen Erlebnis für Zögling und Erzieher stilisiert [ "MM" ]:

„Mit einem Wort: der Zweck [ der Strafe ] ist die Besserung des Täters. Die als gerecht empfundene Strafe empfindet der Zögling zugleich als Sühne seiner Schuld und als Befreiung seines Gewissens. Nun kann der Erzieher ihm, herzlich vergeben, und die Gemeinschaft zwischen beiden wird inniger; denn beide haben etwas Bedeutendes erlebt. Der Erzieher tat, wie sonst selten, einen Blick in das Herz des Zöglings; und der Knabe lernte den Erzieher als den, der seine Seele liebt, in eindrucksvoller Weise kennen.“ ( S. 124 )

„Gegen die Anwendung der körperlichen Züchtigung und den Einschluss in die Isolierzelle sind wegen beklagenswerter Missbräuche oder auch aus grundsätzlichen Erwägungen Bedenken erhoben. Wir lassen sie uns zur ernsten Prüfung dienen, sind aber der Ansicht, dass die Betonung der ‚Würde‘ der Kinder [ gemeint sind, es wird angenommen, „Kinder“ im Alter von 4 bis 13 Jahren [ "MM" ] ] und Jugendlichen [ gemeint sind, es wird angenommen, „Jugendliche“ im Alter von 14 bis 21 Jahren [ "MM" ] ] nicht übertrieben werden darf und Gefahren der Züchtigung sich vermeiden lassen, wenn man das Recht dazu nur dem Lehrer und dem Hausvater überträgt. Das Recht zur Züchtigung muss durch väterliche Liebe erworben werden, und die schöne Vorschrift der Württhemberger Schulordnung von 1730 soll uns mahnen: ,Man umbinde die Rute mit Seufzen zu Gott!‘ Der bloße physische Schmerz, den lieblose Hand zufügt, richtet Zorn an oder erzeugt knechtliche Furcht.“ ( S. 125 )

„Trotz erhobener Bedenken“ wurde die Züchtigung [ "MM" ] unter Rückgriff auf eine fast 200 Jahre alte Schulordnung gar zu einem religiösen Akt [ "MM" ], zu einer gottesdienlichen Handlung [ "MM" ], weil sie aus Liebe geschehe [ "MM" ] und sich somit absolut vom bloßen Schmerz, den die lieblose Hand zufügt, unterscheide. Ähnliches galt dann auch an anderer Stelle:

„Verbündet sich die Seelsorge [ "MM" ] innig mit der Arbeitserziehung [ "MM" ], so kann ihr die höchste Freude [ "MM" ] beschieden werden, dass ihr Zögling unter ihrer Zucht heranwächst zum Ebenbild Gottes, der in schaffender Liebe wirksam ist von Anfang bis jetzt. In diesem Sinne darf die Arbeitserziehung die Pfahlwurzel der gesamten Erziehung [ "MM" ] genannt werden. „ ( S. 149 )
„Unter Umständen müssen wir gegen ihn den Stock gebrauchen; aber er soll nie sagen dürfen, dass wir ihn wie ein Stück Vieh behandelt haben. Was wir ihm antun, muss jeder gebildete Mensch hören und sehen dürfen, ohne an unserer Herzensbildung irre zu werden; ja gerade an dem, was wir in erregten Augenblicken tun, muss er erkennen, dass Christus uns in seiner Gewalt hat.“ ( S. 166 )

[ Seite 229 ]

Die Autoren [ dieses Buches »Die evangelische Anstaltserziehung...« [ "MM" ] ] scheinen eine Ahnung davon gehabt zu haben, dass „jeder gebildete Mensch“ an so begründetem Handeln durchaus hatte Irre werden können.

Die Umdeutung des Eintrittsmotivs [ in die Brüdernschaft der „Diakone“ oder die Schwesternschaft der „Diakonissen[ "MM" ] ]17 und die „christliche“ Legitimation der Fürsorgeerziehungspraxis [ "MM" ] erreichten in diesem Lehrbuch nicht nur unter heutigen Gesichtspunkten fragwürdige Höhen, zumal nicht vom Evangelium ausgehend nach geeigneten Formen der Erziehung gefragt, sondern umgekehrt die bestehende Realität mit „passenden“ Bibelstellen untermauert wurde. Mit dieser unzulässigen Methode [ "MM" ], die die geschichtliche Dimension biblischer Texte und ihre theologischen Zusammenhänge ignoriert, konnte bekanntlich ZU ALLEN ZEITEN alles Mögliche und Unmögliche „biblisch begründet“ [ "MM" ] werden.18 Man brauchte ein Gesetz, keine Frohe Botschaft. Vor diesem Hintergrund soll die konkrte Praxis Nazareths [ bzw. Bethels ( „Haus Gottes“ ) über die nächsten 25 Seiten hinweg: Seite 230 bis Seite 254 [ "MM" ] ] näher dargestelt werden.«««
___________________________

17 Die [ drei ] Autoren [ dieses Buches »Die evangelische Anstaltserziehung...«, die Pastoren Johannes Steinwachs, Wilhelm Backhausen und Johannes Voigt beziehen sich ausdrücklich auf den oben schon zitierten Diakonenspiegel: Der Diakonenspiegel, den [ Wilhelm ] Löhe [ *1808 - †1872 ] [ Wikipedia @ http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_L%C3%B6he ] [Innere Mission“, Vorgänger-Institution der „Diakonie] den Diakonission vorhält, gilt auch den Diakonen und Erziehern. Er lautet: Was will ich? Dienen will ich ... [ ... ]“ [ "MM" ].
18 Vgl. Annette Gohres / Stefan Linck / Joachim Lis-Walter ( Hgg. ), »Als Jesus „arisch“ wurde. Kirche, Christen, Juden in Nordelbien« 1933-1945, Bremen 2003 [ "MM" ].


BEEKING, JOSEPH
»Grundriss der Kinder- und Jugendfürsorge. Mit einem Anhang der wichtigsten einschlägigen Gesetzestexte.«
Herder & Co., Freiburg im Breisgau [ katholisch ! ]
[ im Auftrage des Erzbischöflichen Ordinariats der Erzdiözese Freiburg ?! ]
1. Auflage ( 1. Januar 1929 ! )
Hardcover / Leineneinband mit illustriertem Originalschutzumschlag
333 Seiten

[ Seite 74 ]

"Dazu kommt noch das besondere Recht der Kirche, als selbständiger, natürlich gegebener Wohlfahrtsverband den ihr gestellten Helferaufgaben entsprechen zu können. Als von Christus gegründete Heilanstalt ist sie eine auf Grund göttlicher Anordnung bestehende vollkommene Gesellschaft und hat als solche das natürliche, nicht erst vom Staat verliehene Recht, das zum Heile ihrer Untergebenen Erforderliche anzuordnen und die hierzu erforderlichen Einrichtungen und Maßnahmen zu veranlassen."

Siehe auch:

»Christliche Bildung und Erziehung« : Vorlesungen und Vorträge / der Professoren Beeking, Lehrl, Meister, Pfliegler. - Basel : Hess ( 1945 ! ) - 108 Seiten

»Katholische Kinder- und Jugendfürsorge : Festschrift zum Ersten Gesamtkongress der katholischen Kinder- und Jugendfürsorge Deutschlands«, München, 17. - 19. Oktober 1927 / herausgegeben von Josef Beeking. - München : Eder ( 1927 ! ) - 136 Seiten

»Vertiefung der Jugendhilfe« / hrsg. von J. Beeking. - Freiburg i. Br. : Caritasverlag ( 1928 ! ) - VIII, 208 Seiten - Reihe: ( Schriften zur Jugendwohlfahrt; 10 )

»Caritas und Jugendamt : ein Führer in Frage und Antwort« / von J. Beeking. - 2. Auflage - Freiburg im Breisgau : Caritasverlag ( 1928 ! )

»Grundfragen der erzieherischen Führung« / Josef Beeking. - Einsiedeln : Benziger, ( 1940 ! ) - 94 Seiten - Reihe: ( Werkbücher für Glauben und Leben : Pädagogische Reihe; 2 )


Ist DAMIT nicht ALLES belegt ? – Oder streiten die beiden Amtskirchen auch ALL DIES einfach ab, wenn sie heutzutage gerne von „Einzelfällen“ reden und schwadronieren wollen um ihr damaliges Handeln zu relativieren und ALL DIESE IHRE UNTATEN, die sie selbst – WIE GEHABT – festgeschrieben haben, zu bagatellisieren ?

Was gibt es da also noch viel zu „forschen“ ?


QUERVERWEIS: Hier in unserem Forum @ http://heimkinder-forum.de/v2/heim-talk/…ene/#post128585
Signature from »Martini« Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

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3

Wednesday, October 14th 2009, 7:53am

Gemeinsame Erklärung
der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und
des Diakonischen Werkes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers e.V.
zu der Situation in Heimen der Jugendfürsorge in den 50er und 60er Jahren.

Mit Trauer stellen wir fest, dass in unseren Einrichtungen der Jugendfürsorge in den 50er und 60er Jahren schlimmes Unrecht geschehen ist.

1. Uns beschämt, dass in den 50er und 60er Jahren unser christlicher Anspruch von der Wirklichkeit oft nicht gedeckt wurde. Insbesondere sehen wir, dass es häufig zu Gewaltanwendungen kam, ein oft massiver psychischer Druck herrschte und in den Heimen nicht individuell fördernd auf die Kinder und Jugendlichen eingegangen worden ist. Dadurch ist die Würde der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen oft nachhaltig verletzt und ihr Leben beschädigt worden.
Wir setzen uns dafür ein, dass in unseren Einrichtungen ohne Gewalt, in einer Atmosphäre des Respekts, einfühlsam und achtsam miteinander umgegangen wird. Wir wollen die Fähigkeiten und Entwicklungspotentiale des Einzelnen fördern.

2. Uns beschämt, dass die bedrückenden Einzelschicksale über lange Jahre verschwiegen und weder aufgearbeitet noch öffentlich gemacht wurden. Die ersten Veröffentlichungen in der Mitte der 60er Jahre wurden nur wenig beachtet. Sie trugen jedoch dazu bei, dass unsere Einrichtungen sich damals pädagogisch neu orientierten. Es sind aber fast vierzig Jahre verstrichen, bis die Betroffenen in einer breiten Öffentlichkeit Gehör gefunden haben.
Wir setzen uns zusammen mit unseren Einrichtungen dafür ein, dass die Betroffenen therapeutisch und seelsorgerlich begleitet werden. Außerdem lassen wir eine wissenschaftliche Dokumentation über die damalige Situation in den Heimen erstellen, auch um weitere Konsequenzen aus den Versäumnissen der Vergangenheit zu ziehen.

3. Uns beschämt, dass Mitarbeitende in den Einrichtungen für ihre verantwortungsvolle Aufgabe oft unzureichend qualifiziert waren, ihre Einbindung in ein streng hierarchisches System oft demütigend und die personelle Besetzung unzureichend war. Wir achten die Mitarbeitenden, die unter schwierigen Bedingungen Gutes wollten und dies auch erreicht haben. Wir wissen, dass viele ehemalige Mitarbeitende bis heute unter Schuldgefühlen leiden.
Wir setzen uns gemeinsam mit unseren Einrichtungen dafür ein, dass unsere Mitarbeitenden qualifi-ziert ausgebildet sind und ständig entsprechend dem aktuellen Bedarf fortgebildet werden. Dazu brauchen die Teams und die Leitungen der Einrichtungen eine permanente Supervision und ein ständiges Beratungsangebot. Grundvoraussetzung ist, dass unsere Einrichtungen die Besetzung haben, die den berechtigten Ansprüchen der Jugendlichen und Kinder gerecht wird.

4. Uns beschämt, dass die Heime der Jugendfürsorge oft nicht auskömmlich finanziert waren. Deshalb erhielten die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen keine adäquate Ausbildung, sondern mussten für ihre tägliche Versorgung oft hart arbeiten.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe eine qualifizierende Ausbildung erhalten und alle Kosten ihres Aufenthaltes durch die Solidargemeinschaft gedeckt sind.

5. Uns beschämt, dass die staatliche Einweisungspraxis oft leichtfertig war, dass es an einer kompetenten Heimaufsicht gefehlt hat und das Miteinander von Jugendämtern und Fürsorgeeinrichtungen meist unreflektiert und unkritisch gestaltet wurde.
Wir setzen uns gemeinsam mit dem Gesetzgeber dafür ein, dass die Lebenssituation der Betroffenen und die Arbeitssituation der Mitarbeitenden sowohl durch die staatliche Heimaufsicht als auch durch eine kritische Begleitung und Beratung ständig verbessert werden.

Wir, die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen wissen heute, dass bei der Erziehung und Förderung vieler Kinder und Jugendlicher, die uns in den Erziehungseinrichtungen anvertraut waren, vielfach versagt wurde. Wir bitten bei den betroffenen ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern um Entschuldigung und Vergebung.
Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Deshalb setzen wir uns in unseren Einrichtungen konsequent für eine Pädagogik ein, die erfahrbar von der bedingungslosen Annahme jedes Menschen durch die Liebe Christi geprägt ist.

Für die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
Dr. Margot Käßmann, Landesbischöfin

Für das Diakonische Werk der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers e.V.
Dr. Christoph Künkel, Direktor

Hannover, 7.Oktober 2009

Quelle:
http://www.jugendhilfeportal.de/wai1/sho…id=DE0010006499
Signature from »Kupfer«
„Angesichts der Kürze unseres Lebens ist es mehr als verwunderlich, dass wir uns nicht mehr Zeit zum Leben nehmen.“



Ernst Ferstl



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